Kita Hygiene - Vorteile einer Registrierung
Vorteile einer Registrierung:

So wichtig ist ein Hygieneplan für Kindergarten und Kita

Es gibt Einrichtungen, die nach Infektionsschutzgesetz (lfSG) § 36 verpflichtet sind, einen Hygieneplan aufzustellen. Dazu zählen jene, in denen hauptsächlich Säuglinge und Kinder betreut werden. Darunter fallen Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Für sie hält der Hygieneplan fest, welche innerbetrieblichen Abläufe zur Einhaltung der Infektionshygiene vorgesehen sind.
Dieses Vorgehen wurde aus einem einfachen Grund vom Gesetzgeber eingeführt: Das Infektionsrisiko in den Einrichtungen soll minimiert werden, damit sich typische Kinderkrankheiten und sonstige Infekte nicht ausbreiten.

Ein allgemeingültiger Hygieneplan?

Für die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten gibt es leider keine Standardformel. Hygienepläne müssen immer auf die organisatorischen und baulich-funktionellen Gegebenheiten vor Ort eingehen.
Selbstverständlich sind Muster und Mustervorlagen für Hygienepläne erhältlich. Diese bedürfen jedoch immer Anpassungen an die Einrichtung. Darüber hinaus wird der Plan einmal jährlich auf seine Aktualität überprüft. Sollten sich in den Abläufen oder Gegebenheiten vor Ort Veränderungen ergeben haben, müssen diese berücksichtigt und der Plan angepasst werden.

Wie ist ein Hygieneplan aufgebaut?

Um Kindereinrichtungen hygienisch sauber und frei von Keimen zu halten, ist der Hygieneplan das wichtigste Hilfsmittel. Er hält systematisch für unterschiedliche Bereiche fest, welche Maßnahmen erforderlich sind und wer sich um deren Umsetzung kümmert. Ein guter Plan enthält zudem relevante Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Empfehlungen. Auch meldepflichtige Krankheiten sollten beispielhaft gelistet sein.
Eine klassische Mustervorlage teilt sich in folgende Bereiche:
  • Allgemeine Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Küchenhygiene
  • Umgang mit Medikamenten
  • Trinkwasserhygiene
  • Hygiene bei Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Hygiene bei Tierhaltung
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote; Belehrungs- und Meldepflichten
  • Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Krankheiten

Wer muss einen Hygieneplan erstellen?

Es liegt in der Verantwortung der Einrichtungsleitung, den Plan aufzustellen und seine Umsetzung zu garantieren. Als Unterstützung kann ein/e Hygienebeauftragte/r benannt werden. Gemeinsam sollen sie die Kinder und Erzieherinnen sowie Erzieher bestmöglich vor Infektionskrankheiten schützen. Daher ist es auch Pflicht, dass der Hygieneplan für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich und jederzeit einsehbar ist.

Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult werden?

Nein, aber sie müssen jährlich belehrt werden. Hierbei werden die festgelegten Hygienemaßnahmen erläutert. Ein Protokoll hält den Ablauf fest und muss für drei Jahre aufbewahrt werden.

Muster für eine detaillierte Maßnahmentabelle

Beim Erstellen eines Hygienplans sollte besonders auf klare Anweisungen geachtet werden. Daher empfiehlt es sich, für jede Maßnahme folgende Fragen zu beantworten: Was? Wann? Wie? Womit? und wer? Dabei wird häufig zwischen Reinigung und Desinfektion unterschieden.

Ratgeber Hautpflege & Hautschutzplan


Mit Sicherheit ist es seit längerer Zeit auch bei Ihnen im Hause ein unausweichliches Thema.

HÄNDE WASCHEN.

Direkt am Anfang der Pandemie wurde uns deutlich bewusst gemacht, wie wichtig gerade jetzt die richtige Händehygiene ist.
Sicher werden Sie bemerkt haben, dass noch intensiveres desinfizieren und waschen der Hände sehr strapazierend für Ihre und die Hände der Kinder ist. Daraus resultiert nicht allzu selten trockene und rissige Haut, worüber sich einige Eltern sicher schon Sorgen gemacht haben dürfen.
Um Ihnen Ihren Alltag zu erleichtern und Ihren Kindern den richtigen Umgang mit Seife und Pflegecreme zu veranschaulichen, haben wir für Sie und die Kinder folgende einfache Schritte visualisiert. Perfekt für Ihren täglichen Sitzkreis, um mit den Kindern spielerisch beim Lernen die wichtige Verantwortung der eigenen Händehygiene und vor allem auch die Pflege nahe zu bringen.

RATGEBER HAUTPFLEGE

HAUTSCHUTZPLAN

Ein Beispiel für Desinfektions-Maßnahmen könnte so aussehen:

Wickelplatz

Mitarbeiter-WC

Küche

Was?

Hygienische Händedesinfektion beim Personal

Wann?
Vor Dienstbeginn
Nach dem Wickeln
Nach Toilettenbesuch
Bei Erkältungen nach dem Naseputzen oder Husten in die Hände - Nach Kontakt mit erkrankten Kindern

Wie?
Ausreichend Händedesinfektionsmittel (ca. 3 ml) über die gesamte Hautfläche der Hände verteilen. Während der Einwirkzeit (30 Sekunden) müssen die Hände feucht gehalten werden und das Präparat in die Haut eingerieben werden. Besonders Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Nagelfalze und Daumen berücksichtigen.
Einreiben bis die Hände „berührtrocken“ sind.

Womit?
Hier empfehlen wir Ihnen Sanocid Plus Händedesinfektion

Wer?
Reinigungspersonal und Erzieherinnen und Erzieher

Reinigungs- und Desinfektionsplan

Sanitärbereich, Flure, Gruppenräume, etc.

Beispielhaft könnte ein Reinigungsplan wie folgt aussehen:

Was?
Tische

Wann?
nach Bedarf, mind. jedoch 2x pro Woche, vor und nach der Essenseinnahme

Womit?
Hier empfehlen wir Ihnen Pramol ALCOPOL orange Alkoholreiniger

Wie?
feucht wischen

Wer?
Reinigungspersonal und Erzieherinnen und Erzieher

Welche Mittel dürfen für Reinigung und Desinfektion verwendet werden?

Es ist wichtig, dass genau festgehalten ist, welche Präparate in welcher Konzentration eingesetzt werden. Denn gerade bei Desinfektionsmitteln handelt es sich häufig um Konzentrate.

Gleichzeitig sind es meist Gefahrenstoffe, die in zu starken Konzentrationen Haut und Atemwege reizen können. Daher ist besonders in Einrichtungen für Kinder und Babys notwendig, auf möglichst sanfte Mittel und deren richtige Anwendung zu achten. Deshalb hält ein guter Hygieneplan die Präparate und Dosierungen exakt fest. Werden andere Mittel und/oder Konzentrationen verwendet, kann der Plan sogar seine Gültigkeit verlieren.

Welche Bereiche benötigen besondere Aufmerksamkeit?

Eine Mustervorlage sollte auch immer die beim Infektionsschutz besonders kritischen Bereiche klar hervorheben. Dies sind im Kindergarten- und Kita-Kontext sicherlich Küche, Wickelareal, Kuschelecken, Bällebecken und auch Sandspielplätze im Außenbereich. Zudem sollte der Umgang mit Lebensmitteln ausführlich beschrieben werden. Hierbei ist es auch wichtig, den Kindern die richtigen Umgangsformen und hygienischen Grundregeln zu vermitteln.

Umgang mit ansteckenden Krankheiten

Auch der beste Rahmenhygieneplan kann Krankheiten nicht völlig verhindern. Schließlich können sich Kinder und Babys in vielen anderen Bereichen anstecken und die Erreger anschließend in die Einrichtung tragen. Daher gibt es einige ganz typische Infektionskrankheiten, bei deren Auftreten spezielle Schritte unternommen werden sollten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Durchfallerkrankungen und Brechdurchfall
  • Kopflausbefall
  • Krätze (Skabies)

Der Plan enthält detaillierte Schritte, die in diesen Fällen durchzuführen sind. Sie reichen vom Umgang mit dem Kind über die Desinfektion kritischer Punkte bis zur Information von Erziehungsberechtigten und ggf. Behörden.

Wer kontrolliert die Umsetzung des Hygieneplans?

Im Zuge einer Einrichtungsbegehung kann es sein, dass das Gesundheitsamt bzw. die Amtsärztin oder der Amtsarzt die Vorlage des aktuellen Plans verlangt. Diese wird auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Sollten Mängel auffallen, gibt es üblicherweise eine Frist zur Überarbeitung.

Hygieneplan Erstellung

Im Zuge unserer Beratung und Ausstattung von Kindergärten und Kindertagesstätten mit Hygiene- und Reinigungsprodukten unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erstellung Ihrer individuellen Hygienepläne. Sollten Sie als Einrichtungsleitung oder Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir erläutern Ihnen genau, welche Mittel für den Einsatz in Betreuungseinrichtungen bestens geeignet sind und wie Sie diese im täglichen Ablauf bestmöglich einsetzen.

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